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Welcher Energieausweis ist der Richtige?


Der Gesetzgeber hat 2004 auf Grundlage einer europäischen Richtlinie die Pflicht für das Erstellen von Energieausweisen für Wohngebäude und Nichtwohngebäude eingeführt. Seit Mai 2014 ist das Vorhalten eines Energieausweises für Vermieter und Verkäufer von Gebäuden beim Verkauf oder der Vermietung verpflichtend. Verstöße können mit empfindlichen Bußgeldern belegt werden.

Seit dem 1.Mai 2014 müssen sämtliche neu ausgestellten Energieausweise mit einer Registrierungsnummer vom DiBt versehen sein.

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen.

Verbauchsausweis

Energiebedarfsausweis

1. verbrauchsorientierter Energieausweis

Dieser Energieausweis wird anhand von Verbrauchsdaten für Heizung, Warmwasser und Strom in einem Zeitraum von drei aufeinanderfolgenden Jahren erstellt.

Dieser Energieausweis sagt nichts über die Qualität des Gebäudes aus und sollte nur in Ausnahmefällen ausgestellt werden. Es leuchtet ein, dass eine vierköpfige Familie im gleichen Gebäude/der gleichen Wohnung mehr Energie verbraucht, als ein Single. Somit wird hier rein das Nutzerverhalten der Bewohner beurteilt, nicht die energetische Qualität des Gebäudes. Dieser Energieausweis ist allerdings für Vermieter oder Verkäufer recht angenehm, da hier nur geringe Kosten anfallen.

Der Energieausweis auf Verbrauchsbasis ist allerdings nicht für alle Gebäude ausstellbar.

Energieausweis nach dem Verbrauch

2. Bedarfsorientierter Energieausweis

Für diesen Energieausweis muss der Energieberater das Objekt begehen und detailliert aufnehmen, um eine umfassende Bewertung des Gebäudes durchführen zu können. Dies bedeutet natürlich einen wesentlich höheren Aufwand und somit höhere Kosten.

Besonders als Käufer einer Bestandsimmobilie sollten Sie immer auf einen Bedarfsausweis bestehen, zumindest dann, wenn das Gebäude vor 1994 errichtet wurde. Sollte Ihnen der Verkäufer einen Verbrauchsausweis vorlegen, wozu er berechtigt ist bestellen Sie im Zweifelsfall einen Bedarfsausweis bei einem qualifizierten Energieberater. Nur so erhalten Sie Klarheit.

Unser Energieausweis Schaubild zeigt, in welchen Fällen ein Verbrauchs- oder Bedarfsausweis auszustellen ist.

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